TOMs-Vorlage für Kleinunternehmen

Was sind TOMs?

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sind nach Art. 32 DSGVO die konkreten Schutzmaßnahmen, mit denen ein Unternehmen personenbezogene Daten absichert. Dazu zählen sowohl technische Maßnahmen wie Zugriffsbeschränkungen und Verschlüsselung als auch organisatorische Maßnahmen wie Vertretungsregelungen oder Schulungen der Mitarbeiter.

Typische Kategorien

In der Praxis wiederkehrende Kategorien sind unter anderem Zugriffskontrolle, Verschlüsselung und Transportsicherheit, Datensicherung und Wiederherstellung, sowie der Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Welche Maßnahmen im Einzelfall angemessen sind, hängt von Art und Umfang der Verarbeitung ab.

Warum TOMs oft vernachlässigt werden

Anders als das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) werden TOMs selten in einem eigenen Dokument gepflegt. Häufig sind sie über E-Mails, interne Notizen oder das Wissen einzelner Mitarbeiter verteilt. Wird danach gefragt, etwa von einem Kunden oder im Rahmen einer Anfrage, fehlt eine zusammenhängende Übersicht.

TOMs zusammen mit dem VVT

TOMs beziehen sich immer auf konkrete Verarbeitungstätigkeiten. Deshalb ergibt es Sinn, TOMs nicht isoliert, sondern zusammen mit dem VVT zu führen. Den Zusammenhang behandeln die Seiten VVT-Vorlage für Kleinunternehmen und Datenschutznachweis für Kleinunternehmen.

Datennachweis führt VVT, TOMs und Auftragsverarbeiter-Übersicht in einem Werkzeug zusammen und hält sie auf dem aktuellen Stand. Die geplanten Tarife sind auf der Seite Preise beschrieben.

VVT anlegen

Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wie Datennachweis selbst mit Daten umgeht, ist auf der Seite Vertrauen und Sicherheit beschrieben.

Stand: August 2026