AVV-Übersicht für Auftragsverarbeiter

Was ist ein Auftragsverarbeiter?

Ein Auftragsverarbeiter ist nach Art. 28 DSGVO ein externer Dienstleister, der personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet, etwa ein Hosting-Anbieter, ein E-Mail-Dienst, eine Lohnbuchhaltungssoftware oder ein Cloud-Tool.

Warum eine Liste wichtig ist

Kleinunternehmen setzen häufig eine ganze Reihe kleinerer Dienste gleichzeitig ein: Newsletter-Tool, Buchhaltungssoftware, Cloud-Speicher, vielleicht ein CRM. Ohne eine zusammenhängende Liste ist im Nachhinein schwer zu beantworten, welche Anbieter überhaupt mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen und ob dafür ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vorliegt.

Was in eine Übersicht gehört

Eine brauchbare Übersicht enthält je Anbieter: den Namen und die Art der Dienstleistung, die betroffenen Datenkategorien, ob ein AVV vorliegt, den Ort der Datenverarbeitung, sowie Angaben zu bekannten Unterauftragsverarbeitern.

Wie Datennachweis das abbildet

Datennachweis bildet diese Übersicht als eigenes Modul ab, unabhängig vom Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), aber mit ihm verknüpfbar. Das Werkzeug erstellt keine Verträge, sondern hält den Status je Anbieter fest.

Wie die drei Bausteine zusammenspielen, beschreibt die Seite Datenschutznachweis für Kleinunternehmen. Die geplanten Tarife sind auf der Seite Preise beschrieben.

VVT anlegen

Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wie Datennachweis selbst mit Daten umgeht, ist auf der Seite Vertrauen und Sicherheit beschrieben.

Stand: August 2026